24 Std Pflege und Betreeung 

24 Std-Pflege vor dem Aus?

06/30/2021

Das System der 24-Stunden-Pflege alter Menschen funktioniert vor allem mit Hilfe schlecht bezahlter ausländischer Pflegekräfte. Ein Grundsatzurteil setzt dieser Praxis nun Grenzen. Welche Folgen hat die Entscheidung? Ein Überblick.


Wie ist die Ausgangslage?

Seit Jahren ist klar: Die Pflege alter Menschen in ihren eigenen vier Wänden funktioniert in Deutschland häufig nur deshalb, weil Zehntausende von Frauen aus Osteuropa sie betreuen, pflegen, für sie einkaufen. Der Kölner Pflegeforscher Michael Isfort hält die osteuropäischen Betreuungskräfte für systemrelevant. Doch sie arbeiten oft sehr unter fragwürdigen Bedingungen: Rund um die Uhr, kein Urlaub, wenig Geld. Das ist seit Jahren bekannt, aber so genau hinschauen wollten viele in der Politik nicht.

Wie funktioniert das bisherige System?

Experten schätzen, dass zwischen 300.000 bis 600.000 ausländische Arbeitskräfte bei der Betreuung im häuslichen Bereich tätig sind - meist Frauen aus ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten und der Ukraine. Sie reisen für zwei bis drei Monate an und kehren dann wieder in ihre Heimat zurück. Die meisten sind bei einer Agentur in ihrem Land angestellt. Manche kommen als Selbstständige. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bilanzierte 2020, viele der Hilfskräfte seien "von schwerster Arbeitsausbeutung" betroffen. Mangelnde Sprachkenntnisse, ausufernde Arbeitszeiten, wechselnde Einsatzorte sowie Angst vor Behörden führten dazu, dass sie in Deutschland in sozialer Isolation lebten.

Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dem Laissez-Faire durch ein Grundsatzurteil nun Grenzen gesetzt. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied, dass einer Bulgarin, die von einer bulgarischen Agentur vermittelt wurde und die nach eigenen Angaben rund um die Uhr eine über 90 Jahre alte Seniorin in Berlin versorgte, der deutsche Mindestlohn zusteht - auch für Bereitschaftszeiten. Das System der 24-Stunden-Pflege gerät damit ins Wanken.


Welche Folgen hat das Urteil?

Das ist noch kaum abzusehen. Osteuropäische Pflegekräfte verdienen derzeit zwischen 1500 und 1700 Euro. Bei einer 24-Stunden-Betreuung entspreche das einem Stundenlohn von 2,08 Euro, rechnet der Bundesverband der Betreuungsdienste (BBD) vor. "Wenn wir nationale Maßstäbe an eine 24-Stunden-Betreuung anlegen, sind das etwa 3,5 Stellen, damit Urlaub, freie Tage und Urlaubszeiten gewährt werden können. Das wären circa 9100 Euro pro Monat", so Geschäftsführer Thomas Eisenreich. Das könne sich aber niemand leisten.

Die Verbraucherzentralen betonen, dass eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person legal gar nicht möglich sei. Sie verweisen auf mehrere Modelle, ausländische Betreuungskräfte legal zu beschäftigen: Wer selbst als Arbeitgeber auftritt, muss deutsches Arbeitsrecht beachten und Mindestlohn zahlen.

Zusätzlich fallen die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen an. Das kostet mindestens 3000 Euro pro Monat. Wenn man stattdessen einen ausländischen Dienstleister beauftragt, entfallen die Arbeitgeberpflichten. Allerdings muss das Unternehmen für die Arbeitnehmer im Heimatland Abgaben zahlen. Hinzu kommen Gebühren der Vermittlungsagentur. Unter 2000 Euro geht auch das nicht.


Was macht die Politik jetzt?

Es ist nicht so, dass das Thema überraschend aufkommt. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hatte bereits im Mai auf den dringenden Handlungsbedarf bei der 24-Stunden-Betreuung hingewiesen. "Unzulässige Arbeitszeiten, mangelnde Integration und soziale Absicherung, aber auch unklare Qualifikation und Haftung sind nur einige der kritischen Punkte", so Westerfellhaus damals in seinem Forderungskatalog. Die 24-Stunden-Betreuung müsse daher zu einem "Megathema der Politik" werden. Das Ziel sei, weder funktionierende Pflegesettings zu zerstören noch prekäre Arbeitsbedingungen und fragwürdige rechtliche Konstellationen zu tolerieren.

Das Gesundheitsministerium sieht das offenbar anders. Es gebe keine Pläne, die in Deutschland geltenden Ausnahmen von internationalen Arbeitsschutz-Vorschriften für 24-Stunden-Pflegekräfte zu ändern, schreibt das Ressort von Jens Spahn. "Bedarf für Änderungen mit Blick auf das von Deutschland ratifizierte Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der internationalen Arbeitsorganisation sieht die Bundesregierung nicht", heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Die Konvention der internationalen Arbeitsorganisation ILO regelt unter anderem die Arbeitszeiten. Davon sind in Deutschland aber Personen ausgenommen, die im Haushalt von Pflegebedürftigen leben. Dazu zählen damit auch Beschäftigte im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege.


Source: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegekraefte-mindestlohn-101.html

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